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AGB

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1. Abschluss des Vertrages

1.1. Mit der Anmeldung, die ausschließlich über die Onlineplattform erfolgen kann, bietet der Kunde Jack Rattles Tal der Piraten den Abschluss des Vertrages (Kanuvermietung) verbindlich an. Grundlage ist die Ausschreibung die dem Kunden vorliegt.

1.2 Nimmt der Kunde die Buchung für andere Mitreisende vor, haftet er als Gruppenverantwortlicher für seine eigenen und daneben für die Verpflichtungen der mit angemeldeten Reisenden für sämtliche Vertragsverpflichtungen (insbesondere die Zahlung des Reisepreises und von Stornokosten).

1.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Jack Rattles Tal der Piraten zustande. Sie erfolgt ausschließlich an die vom Kunden angegebene Mailadresse.

1.4 Der Vertrag zwischen dem abschließenden Kunden und Jack Rattles Tal der Piraten hat den Inhalt der Buchungsbestätigung.

1.5 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB nach Vertragsabschluss kein Widerrufsrecht besteht. Eine Stornierung ist nur gemäß Ziffer 4 möglich.

2. Bezahlung

Die Bezahlung wird direkt bei Vertragsabschluss vor Antritt der Reise fällig und erfolgt ausnahmslos über den Webshop und bargeldlos. Nach vorheriger Absprache ist in Einzelfällen eine Zahlung auf Rechnung möglich. Dies bestätigen wir vorab schriftlich.

3. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn /Stornokosten

3.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurück treten. Der Rücktritt ist gegenüber Jack Rattles Tal der Piraten schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt eines Mitreisenden ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Jack Rattles Tal der Piraten maßgeblich und muss von dem Gruppenverantwortlichen vorgenommen werden.

3.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Jack Rattles Tal der Piraten den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Jack Rattles Tal der Piraten, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.

3.3 Jack Rattles Tal der Piraten hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunkt des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich möglich anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:

a) bis zum 30. Tag vor dem Reisebeginn 20% des Reisepreises

b) vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises

c) vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises

d) vom 14. bis 08. tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises

e) vom 07. bis 01. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises

f) bei Rücktritt am Tage des Reiseantritts oder bei Nichtantritt 90 % des Reisepreises.

3.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Jack Rattles Tal der Piraten nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

3.5 Jack Rattles Tal der Piraten behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist Jack Rattles Tal der Piraten verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.

4. Umbuchungen / Änderungen

4.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsschluss auf Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Es gelten in diesem Falle die Bedingungen für eine Stornierung.

4.2 Sollten vom Kunden bei der Buchung falsche Angaben insbesondere in Bezug auf das Alter der Kinder, die Teilnehmerzahl oder ähnliches gemacht worden sein, so ist Jack Rattles Tal der Piraten berechtigt, dem Kunden den dadurch entstandenen Schaden in Rechnung zu stellen.

4.3 Jack Rattles Tal der Piraten bietet die Reiseleistung bei jedem Wetter an, auch bei ungewöhnlich hohen oder niedrigen Temperaturen sowie bei Niederschlägen und empfiehlt wetterangepasste Kleidung zu tragen.

4.4 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Jack Rattles Tal der Piraten nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.6 Jack Rattles Tal der Piraten verpflichtet sich, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.

4.7 Ein Befahren der Donau oder Schussen bei Überschreiten des Maximalpegelstandes (Hochwasser) oder Unterschreiten des Mindestpegelstandes (Niedrigwasser) ist aufgrund der Allgemeinverfügung zum Gemeingebrauch der Donau nicht zulässig. Im Zeitpunkt der Über- oder Unterschreitung des vorgeschriebenen Pegelstandes des Flusses besteht für Jack Rattles Tal der Piraten keine Verpflichtung zur Ausführung der Kanutouren. Dies kann erhebliche Änderungen der Reiseleistung zur Folge haben.

4.8 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Verschiebung des Termines auf einen anderen freien Termin vorzuschlagen.

5. Kündigung durch Jack Rattles Tal der Piraten aus verhaltensbedingten Gründen

5.1 Jack Rattles Tal der Piraten kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch Jack Rattles Tal der Piraten oder einen hierzu befugten Mitarbeiter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

5.2 Eine solche nachhaltige Störung liegt insbesondere in den Verstößen gegen die in Ziffer 8.2 beschriebenen besonderen Obliegenheiten nach erfolgter Abmahnung vor, wenn der Verstoßende dieses Verhalten zu vertreten hat.

5.3 Kündigt Jack Rattles Tal der Piraten, so bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen. Jack Rattles Tal der Piraten muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

5.4 Die Bevollmächtigten von Jack Rattles Tal der Piraten vor Ort sind bevollmächtigt, die Rechte von ebendieser durchzusetzen und wahrzunehmen.

6. Obliegenheiten des Kunden und der Mitreisenden

6.1 Allgemeine Obliegenheiten

a) Mängelanzeige

Der Kunde ist verpflichtet Mängel bei Jack Rattles Tal der Piraten vor Ort unverzüglich zur Anzeige zu bringen und direkt Abhilfe zu verlangen. Unterlässt der Kunde die Anzeige schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder unzumutbar ist. Die Mitarbeiter von Jack Rattles Tal der Piraten sind beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden im Namen von Jack Rattles Tal der Piraten anzuerkennen.

b) Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Mangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, Jack Rattles Tal der Piraten erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er Jack Rattles Tal der Piraten zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von Jack Rattles Tal der Piraten verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Jack Rattles Tal der Piraten erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

c) Reiseunterlagen

Der Kunde hat Jack Rattles Tal der Piraten zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht vor Reiseantritt erhält.

d) Schadensminderungspflicht

Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er Jack Rattles Tal der Piraten auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.

6.2 Besondere Obliegenheiten

a) Beachtung der Befahrungszeiten der Donau

Bei Kanutouren und sonstigen durch das Jack Rattles Tal der Piraten angebotenen Bootsfahrten hat der Kunde am Tag der Reiseleistung bis spätestens 13 Uhr am Ort der Reiseleistung bei Jack Rattles Tal der Piraten zu erscheinen und die Reise anzutreten. Auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften hat der Ausstieg aus dem Gewässer bis spätestens 17.30 Uhr zu erfolgen. Der Ausstieg darf nur an dem vorgegebenen Ausstieg erfolgen. Sofern der Kunde den vereinbarten Ausstieg nicht bis längstens 17.30 Uhr erreicht, hat er unverzüglich Jack Rattles Tal der Piraten anzurufen und die Weisung einzuholen, ob er die Fahrt bis zur vereinbarten Ausstiegsstelle fortzusetzen hat bzw. ob ein Ausstieg an einer nicht gestatteten Stelle zu erfolgen hat. Erfolgt der Ausstieg an einer anderen als der vereinbarten Stelle und hat der Kunde dies zu vertreten, so berechnet Jack Rattles Tal der Piraten für die Auswasserung und Abholung an dieser Stelle pro Boot einen Betrag in Höhe von € 26,00. Dem Kunden ist es gestattet, Jack Rattles Tal der Piraten nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Jack Rattles Tal der Piraten behält sich vor, weitere Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

b) Schwimmwestenpflicht/ Alkoholverbot

Der Kunde und die Gruppenteilnehmer haben auf dem Wasser zu jeder Zeit eine Schwimmweste am Körper zu tragen. Der Kunde und die Gruppenteilnehmer dürfen nicht in alkoholisiertem Zustand fahren. Für die Befahrung der Gewässer gelten die gleichen Promillegrenzen, wie im Straßenverkehr.

c) Anweisungen befolgen.

Der Kunde und die Gruppenteilnehmer haben den Anweisungen der Mitarbeiter von Jack Rattles Tal der Piraten, des Naturparkrangers und der Beauftragten des Landratsamtes Sigmaringen, Folge zu leisten und sich an die Bestimmungen zu halten.

d) Befahrungsschein

Der von Jack Rattles Tal der Piraten übergebene Befahrungsschein für die Donau ist für die gesamte Befahrungszeit bei sich zu führen und bei Aufforderung vorzuweisen.

e) Zur Verfügung gestelltes Material

Der Kunde hat sorgsam mit dem ihm zur Verfügung gestellten Material umzugehen. Verschuldet der Kunde den Verlust des Materials, so berechnet Jack Rattles Tal der Piraten für eine verloren gegangene Schwimmweste € 40,00 pro Stück, für ein Paddel € 26,00 pro Stück sowie für eine Stautonne € 15,00 pro Stück. Dem Kunden bleibt es unbenommen, Jack Rattles Tal der Piraten nachzuweisen, dass diesen überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale. Dasselbe gilt für beschädigtes Material.

7. Beschränkung der Haftung

7.1 Die vertragliche Haftung von Jack Rattles Tal der Piraten für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit Jack Rattles Tal der Piraten für einen dem Kunden oder dem Mitreisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

7.2 Die deliktische Haftung von Jack Rattles Tal der Piraten für Sachschäden die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise.

7.3 Jack Rattles Tal der Piraten haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort, Ausflüge, Sportveranstaltungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Jack Rattles Tal der Piraten sind.

8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

8.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Jack Rattles Tal der Piraten erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

8.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen den Kunden und Jack Rattles Tal der Piraten Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Jack Rattles Tal der Piraten die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

copyright Rae Wagner · Dieterich · Maier-Ring, Ravensburg

Stand 10.12.2024